Unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland - Wegfall der Rente in BY

  • Hallo zusammen,


    @Andreas,


    falls mein Post an der falschen Stelle ist, bitte verschieben.



    Wir Ihr alles wist, ist meine Frau mit unserem Sohn in Deutschland.

    Wir planen hier bis Ende 2025 zu bleiben.


    Im August 2025 bekommt meine Frau und der kleine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.



    So jetzt hörten wir im Internet folgendes:


    Es geht nur um meine Frau:


    Stimmt es..


    -die Bürger von BY ,in dem Moment wo sie ein unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bekommen.


    -wir dann die bisherige Anzahl an Berufsjahren ( Rente ) weg genommen?

    -sie müssen neues Pass beantragen?



    Vielen Dank


    Gruß


    Dariusz



  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat kürzlich einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.

    Da dies jedoch zeitlich in Verbindung mit Hochzeit und Namensänderung erfolge, wurde zuvor auch der Pass in BY geändert bzw. neu ausgestellt.

    Dass nach Ausstellung des neuen Aufenthaltstitels nochmal der Pass geändert werden muss ist uns nicht bekannt und auch nie irgendwo gesagt worden.


    Bzgl. der Rente kann ich mir kaum vorstellen, dass dies der Wahrheit entspricht.

    Warum sollte man in die Rentenkasse einzahlen und dann wird plötzlich das eingezahlte für einen "vernichtet"... das klingt nicht gesetzeskonform.

    Bei der Rentenversicherung kannst du übrigens online den Versicherungsverlauf mittels der digitalen Funktion des Aufenthaltstitels abfragen.


    Viele Grüße

    dama

  • Hallo zusammen,


    @Andreas,


    falls mein Post an der falschen Stelle ist, bitte verschieben.


    Wir Ihr alles wist, ist meine Frau mit unserem Sohn in Deutschland.

    Wir planen hier bis Ende 2025 zu bleiben.


    Im August 2025 bekommt meine Frau und der kleine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.


    So jetzt hörten wir im Internet folgendes:


    Es geht nur um meine Frau:


    Stimmt es..

    -die Bürger von BY ,in dem Moment wo sie ein unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bekommen.

    -wir dann die bisherige Anzahl an Berufsjahren ( Rente ) weg genommen?

    -sie müssen neues Pass beantragen?


    Vielen Dank


    Gruß


    Dariusz

  • Hallo Darius,

    leider stimmt es das Deine Frau ihre Rente und den Daueraufenthalt in Deutschland verlieren kann. Zum Rentenanspruch in Belarus muß Deine Frau sich 184 Tage im Jahr in Belarus aufhalten, ansonsten verfällt der Rentenanspruch. Das Problem: Deine Frau muss sich aber auch mehr als 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, ansonten verfällt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und die EU.


    Ich bin jetzt über diesen Umstand gestolpert weil ich das Daueraufenthaltsrecht in Belarus erhalten wollte und schon alle Gesundheitsprüfungen und die nötigen Dokumenten hinter mir habe. Auch das Aufenthaltsrecht für Belarus würde mir verfallen wenn ich mich nicht 184 Tage im Jahr in Belarus aufhalte. Würde ich aber nicht mehr als 180 Tage in Deutschland sein, vefällt meine Deutsche Rente.


    Daher werde ich weiterhin das D-Visum beantragen. Ab dem 2ten D-Visum sind ja 5 Jahre Gültigkeit möglich. In diesem Zusammenhang habe ich eine Unsicherheit: Mein D-Visum gilt ja 1 Jahr, bis 30.06.24 und meine 90 Tage sind bald abgelaufen. Ich lese das jetzt so: nach meiner letzten Ausreise aus Belarus beginnen die 180 Tage zu laufen, reise ich dann nochmals ein,nach Ablauf der 180 Tage,beginnen nochmals 90 Tage , aber bis maximal zum Ablauf der Visumsgültigket.


    Vieleicht hat es schon jemand so praktiziert und kann nähere Informationen geben.


    Gruß

    Franz

  • FSTE

    Auch das Aufenthaltsrecht für Belarus würde mir verfallen wenn ich mich nicht 184 Tage im Jahr in Belarus aufhalte. Würde ich aber nicht mehr als 180 Tage in Deutschland sein, vefällt meine Deutsche Rente.

    Vorab handelt es sich dabei nicht um 184 Tage, sondern lediglich 180 Tage. Ja, 180 und 180 sind lediglich 360 Tage und genau darin sehe ich eine Absicherung beider Staaten. Kurzum: Der eine will keine Rentengelder in andere Länder verschleudern, wenn der- oder diejenige Staatsbürger(in) nicht mehr im eigenen Land wohnt und das andere Land will sich absichern, dass man in Punkto einer Aufenthaltsgenehmigung auch Tatsächlich mehr im entsprechenden Land als im Heimatland ist. Persönlich lebe ich mit einer "vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung" seit knapp 4 Jahren in Belarus und da ist das (fast) nichts anderes. Aber dazu nun einmal Tabellarisch mehr dazu:


    Vorläufige AufenthaltsgenehmigungDauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
    Maximale Ein- / Ausreiseunbegrenztunbegrenzt
    Maximale Entfernung vom Wohnort (Belarus)3 Tageunbegrenzt
    Mindest-Aufenthalt in BelarusMan könnte 3 Tage weg bleiben, dann ein Tag zu Hause sein und dann wieder drei Tage fort fahren. Ausgeschlossen davon sind "Abmeldungen" oder z.B. "Anmeldungen im Hotel (bei z.B. Urlaube - Innerhalb Belarus)"180 Tage
    Maximal-Aufenthalt in Belarusmax. 1 Jahr (wird jedoch stets um ein weiteres Jahr verlängert)unbegrenzt (abhängig von der Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung)


    In wie weit aber die deutsche Rente dann verfällt, kann ich dir, aufgrund dass ich bis Dato noch nicht in einer solchen Situation gewesen bin, leider nicht sagen. Jedoch wäre dies aufgrund vieler Kontakte kein Problem aus offiziellen Quellen zu erfahren. Einzige Kenntnisse die ich dazu sagen kann sind u.a.


    Die deutsche Rente wird entweder nur...

    1. Für zwei Jahre und Prozentual etwas weniger ins Ausland überwiesen (abzüglich der Überweisungskosten)
      Hinweis: Aufgrund der Sanktionen sollten solche Überweisungen jedoch trotz Anspruches schwer bis unmöglich sein
    2. Einmalige Rentenauszahlung
      Bedeutet, das Prozentual nur ein Teil der Rente einmalig ausgezahlt wird und danach nichts mehr folgt

    Nachteil bei beiden Varianten ist jedoch, dass selbst wenn man sich für eine der beiden Variationen entscheidet und dann nach xyz Jahren wieder zurück nach Deutschland kommen möchte, dass in einem solchen Fall kein weiterer Anspruch auf die deutsche Rentenzahlung besteht. Kurzum gesagt wäre man dann auf das Bürgergeld angewiesen.

    Ab dem 2ten D-Visum sind ja 5 Jahre Gültigkeit möglich

    Für eines gleichen wird aber eines der folgenden Varianten vorausgesetzt:

    1. Verheiratet mit einer Belarussin / einen Belarussen
    2. Wohnsitz in Belarus (ständiger- oder Zweitwohnsitz)

    Ich lese das jetzt so: nach meiner letzten Ausreise aus Belarus beginnen die 180 Tage zu laufen, reise ich dann nochmals ein,nach Ablauf der 180 Tage,beginnen nochmals 90 Tage , aber bis maximal zum Ablauf der Visumsgültigket

    Das obliegt daran ob du (in Anführungsstrichen) "nur" verheiratet bist oder aber einen festen bzw. Zweitwohnsitz in Belarus hast. Solltest du "nur" verheiratet sein, so sieht das ganze eher mager aus. Solltest du hingegen einen festen oder Zweitwohnsitz in Belarus haben (auf deinen Namen), so kannst du eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für jeweils ein Jahr beantragen und damit auch ein Dauervisum erhalten mit welchen du so oft du willst ein und ausreisen kannst wie du willst. Der Unterschied obliegt lediglich darin ob du einen festen- oder Zweitwohnsitz hast. In beiden Fällen könntest du so oft Ein- und Ausreisen so viel du willst - zumindest fast, denn ...

    1. Bei einen festen Wohnsitz
      Wie o.g. kannst du dadurch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erlangen, mit welcher du dann nur maximal 3 Tage vom Wohnort (in Belarus) entfernt bleiben darfst. "Abmeldungen" oder "Registrierungen in einen Hoten (in Belarus) für die Reisezeit" sind davon ausgenommen. Ausreisen könntest du jedoch schon. Fraglich ist nur ob es sich für jemanden (z.B.) aus Deutschland lohnt bzw. er/sie es schafft innerhalt von "nur" 3 Tagen von A nach B und von B nach A zu reisen.
    2. Bei einen Zweitwohnsitz
      Hierbei kannst du ebenfalls eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erlangen, welche es dir eine beliebige Ein- und Ausreise gestattet. Nachteil bei dieser ist hingegen der 1. hier genannten Möglichkeit, dass diese befristete Aufenthaltsgenehmigung nur für ein halbes Jahr ausgestellt wird. Wie oft jemand Ein- und Ausreisen will oliegt dem Antragsteller. Voraussetzung dafür ist jedenfalls wie bei Punkt 1. ebenso, dass ein Visum für die eigentliche Ein- und Ausreise erforderlich ist. Dies kann u.a. auch in Belarus ausgestellt werden und beruht sich auf etwa 235 BYN (Stand: 15.10.2023). Die Kosten können sich aber erhöhen insofern das Visum nicht in 14 oder 10 sondern innerhalb eines Tages (sofort) ausgestellt werden soll. Nach dem Erhalt eines solchen Dauervisums könnte ein jener quasi so oft Ein- und Ausreisen wie er/sie möchte.

    Sollten dazu noch weitere Fragen bestehen, so gerne hier im Forum, per Konversation (private Nachricht) oder auf Anfrage auch per Messenger (WhatsApp, Viber, etc.).


    Gruss,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    erst mal vielen Dank für die ausführliche Unterstützung.


    Die 184 Tage sind Falsch, es sind 183 Tage. Diese Information findest Du im folgendan Absatz unter folgender Seite:


    Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Person, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Belarus erhalten hat, mindestens 183 Tage im Jahr in Belarus bleiben muss, andernfalls wird die Aufenthaltsgenehmigung annulliert. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung in Belarus ihren Eigentümer dazu verpflichtet, eine legale Einkommensquelle auf dem Gebiet der Republik Belarus zu haben. Wenn eine Person eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt und 183 Tage im Jahr hier ist, wird sie auch steuerlich in der Republik Belarus ansässig.


    https://allfordmorisson.by/art…igung-in-belarus/?lang=de


    Diese vielen Informationen sorgen natürlich für die Betroffenen Personen für Unsicherheit.


    Gruß aus Zhodino

    Franz

  • FSTE

    vorab gesagt, nichts zu danken und gern geschehen ;)


    Die 184 Tage sind Falsch, es sind 183 Tage.

    Weder noch, denn in der Tat sind es "nur" die von mir genannten180 Tage. Grund für meine Aussage besteht darin, dass ich erst vor kurzem jemanden bei der Migration in Belarus verhalf. Nachdem die Möglichkeiten dazu meinerseits erläutert wurden, ging es im Anschluss noch einmal zur Migrationsbehörde OVIR (russ. ОВИР) um weitere Informationen einzuholen. Darunter vielen unter anderen auch Fragen zu einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung und einer Dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, bei wessen die maximale Abwesenheit mit 180 Tage beantwortet wurde. Da ich persönlich einen, so sagen wir mal "guten Draht" zu der Frau in der Migrationsbehörde, Miliz und anderen Organisationen habe, kann ich dir vergewissern, dass meine Angaben aktuell und korrekt sind. Allerdings würde es mir auch nichts ausmachen sie, selbst nach wenigen Tagen, noch einmal auf deine Situation an zu sprechen und entsprechende Informationen einzuholen. Jedoch bezweifel ich, dass sich nach so kurzer Zeit, die Gesetzeslage zur maximale Abwesenheit geändert hat.


    Weiteres zum Thema Aufenthaltsgenehmigung(en):

    Diese vielen Informationen sorgen natürlich für die Betroffenen Personen für Unsicherheit.

    Das kann ich natürlich durchaus verstehen und aus dem Grunde halte ich die Reise- und Landesinformationen sowie auch die Ratgeber stets so aktuell wie möglich. Sollte es aber zu (weiteren) Fragen kommen, so steht einen hier, auch abseits zu diesem Thema, dass Forum zur Verfügung. Für weiteres wie u.a. spezielle Anfragen auf Amts-, Migrations- oder anderen Wegen, oder gar einer persönlich geführten Migration (Immobilienerwerb, Migrationsbehörde, Notar, Übersetzung, Versicherung, etc.) stehe ich gerne unter vorheriger Kontaktaufnahme per Kontaktformular, Konversation (private Nachricht) oder nach Absprache auch per Messenger (WhatsApp, Viber, etc.) zur Verfügung.


    Gruss,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    ich kann Dir nur wieder mal danken für die stets ausfühlichen Berichte. Heute Nachmittag will meine Frau nochmals zur OVIR gehen und einige Informationen einholen. Dokumente sind fertig, wir warten nur noch auf die Auswertung des Arztes.


    Zur Info: meine Frau, Belarussin, besitzt hier eine Eigentumswohnung in der wir öfters im Jahr sind und diese renovieren. In Deutschland besitzen wir ein Einfamilienhaus mit großem Garten. Ich besitze ein D-Visum seit dem ich in Rente bin und nicht mehr über den Flughafen Minsk einreisen kann.

    Das Problem bei der ganze Sache mit dem Daueraufenthalt ist, dass ich meine Rente in Deutschland, als meine einzige Einkunftsquelle,in die ich, nach 50 Jahren Arbeit, viel Geld einbezahlt habe, nicht verlieren möchte.

    Meine Frau hat Daueraufenthalt in Deutschland und musste sich daher nach dem neuen Gesetz jetzt auch registrieren. Ob sie ihre Rente weiterhin erhält oder verfällt wissen wir noch nicht.


    Gruß

    Franz

  • FSTE

    immer noch nichts zu danken und wie immer gern geschehen;)


    Das Problem bei der ganze Sache mit dem Daueraufenthalt ist, dass ich meine Rente in Deutschland, als meine einzige Einkunftsquelle,in die ich, nach 50 Jahren Arbeit, viel Geld einbezahlt habe, nicht verlieren möchte.

    Im Normalfall sagt die Rentenkasse, dass einen mit einem Wohnsitz im Ausland, wie auch in meinen vorherigen Beitrag genannt, lediglich zwei Möglichkeiten bleiben:

    1. Für zwei Jahre und Prozentual etwas weniger ins Ausland überwiesen (abzüglich der Überweisungskosten)
      Hinweis: Aufgrund der Sanktionen sollten solche Überweisungen jedoch trotz Anspruches schwer bis unmöglich sein
    2. Einmalige Rentenauszahlung
      Bedeutet, das Prozentual nur ein Teil der Rente einmalig ausgezahlt wird und danach nichts mehr folgt

    Insofern jedoch eine vertrauenswürdige Verwandtschaft, Bekanntschaft oder Freunde bestehen, wäre zumindest eine weitere Möglichkeit gegeben. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass du weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben wirst. In dem Falle könntest du ein bestehendes deutsches Konto nutzen oder ein neues anlegen und deiner Vertrauenswürdigen Person die Vollmacht dazu gewähren. Folge dessen könnte diese Person deine Rente vom Konto zu dir nach Belarus, u.a. auch unabhängig der Sanktionen mit z.B. Paysend, nach Belarus auf deine Belarussische Bankkarte überweisen. Etwas Hinterlistig, aber wie ich es bereits von den ein oder anderen schon gehört habe, funktioniert dies wohl sehr gut. Die Hauptsache soll dabei nur der Wohnsitz und die Bankverbindung auf natürlich deinen Namen sein. Ob die Registrierung am Wohnort nun ein Eigentum oder zur Miete ist, spielt dabei keine Rolle, sondern lediglich nur die "Registrierung am Wohnort (bzgl. der Meldeanschrift)" selbst. Die Bankverbindung jedoch muss aber schon auf deinen Namen bestehen, da ansonsten die Rentenkasse eine Überweisung auf Fremdkonten nicht akzeptieren und ablehnen könnte. Entsprechend dessen müsste man für solch ein Vorhaben eine Vertrauensperson haben, welche die Vollmacht auf das Konto erhält und dir dann, wie o.g., dass Geld nach Belarus überweist.

    Meine Frau hat Daueraufenthalt in Deutschland und musste sich daher nach dem neuen Gesetz jetzt auch registrieren. Ob sie ihre Rente weiterhin erhält oder verfällt wissen wir noch nicht.

    Aus den Worten geht leider nicht hervor wo sich deine Frau nun registrieren muss. In Deutschland (weil dort mit Daueraufenthalt) oder in Belarus bzgl. der Rente. :/


    Gruss,
    Andreas

  • -Meine Frau muss sich in Belarus registrieren ( OVIR ) weil sie einen Daueraufenthalt in Deutschland hat. Neuer Erlass in Belarus. Sie hat ihren Hauptwohnsitz aber nachwievor in Belarus und bezieht ihre Rente auf ein belarussisches Konto. Was jetzt weiter geschieht, nach der Registrierung, entzieht sich noch unserer Kenntnis, die Frau bei der OVIR konnte uns diesbezüglich noch keine Information geben. Wir rechnen mit einer Streichung ihrer Rente. Sobald wir mehr wissen, werde ich hier schreiben.


    -Und genau so werde ich es für mich in Deutschland machen wie Du oben beschrieben hast, mit dem Unterschied das ich höchstens 3 Monate in Folge in Belarus bin.Ich könnte für diese Zeit auch Bargeld mitnehmen. Als vertrauenswürdige Person habe ich in Deutschland meinen Sohn der auch eine Kontovollmacht hat.


    Gruß

    Franz


    es ist immer Gut einen Insider zu fragen ;)

  • FSTE


    Sie hat ihren Hauptwohnsitz aber nachwievor in Belarus und bezieht ihre Rente auf ein belarussisches Konto. Was jetzt weiter geschieht, nach der Registrierung, entzieht sich noch unserer Kenntnis

    Wenn deine Frau ihren Hauptwohnsitz in Belarus hat, müsste sie normalerweise auch in Belarus weiterhin ihre Rente bekommen. Dies zumindest im Theoretischen, denn nur weil Behörde A auch A sagt, muss das nicht unbedingt genauso bei der Behörde B sein. Dies ist in Deutschland aber z.T. auch nichts anderes. Die von dir genannte Registrierung würde sich m.E. aber nur auf dem Wohnsitz beziehen und würde quasi eine Kontrolle sein - sprich: Sie kommt, registriert sich und ist damit eine hier "wirklich" ansässige Frau und keine die zig tausend Kilometer entfernt wohnt, Rente bezieht / beziehen will, jedoch aber vom Land nichts (mehr) wissen will. Alles im allen, auch wenn ich solch einen Fall noch nicht hatte (wäre aber auch offiziell nachfragbar), sehe ich diese Vorgehensweise als rein Staatliche Kontrolle an, ob die gemeldete Person auch wirklich im Lande ist bzw. dazu fähig ist bis zum Tage xyz im Lande zu erscheinen.

    die Frau bei der OVIR konnte uns diesbezüglich noch keine Information geben

    Das ist Verständlich, denn das OVIR ist eine Migrationsbehörde und ist entsprechend nur für Migranten (Auswanderer, Asylempfänger, etc.) und Visa-Angelegenheiten (z.B. Einladungen) zuständig. Für Rentenzahlungen wäre dies aber das "Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus".

    Und genau so werde ich es für mich in Deutschland machen wie Du oben beschrieben hast, mit dem Unterschied das ich höchstens 3 Monate in Folge in Belarus bin.

    In einen solchen Fall sollte das dann also kein Problem mehr darstellen ;)

    es ist immer Gut einen Inseiter zu fragen ;)

    Wie bereits gesagt stehe ich gerne und jederzeit bei allen und jedem mit Rat und Tat beiseite.


    Gruss,
    Andreas